Saisonkennzeichen: Was nach dem Saisonende im Oktober gilt
Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug weder fahren noch auf öffentlichen Straßen stehen
Pohlheim, November 2026. Für Fahrzeuge mit dem Saisonzeitraum April bis Oktober ist die Saison am 31. Oktober zu Ende gegangen. Bis Ende März dürfen sie nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren und dort auch nicht abgestellt werden. Das gilt für Autos ebenso wie für Motorräder und Wohnmobile. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und im Fall einer Fahrt auch eine Nachforderung bei der Kfz-Steuer.
So funktioniert das Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen gilt für mindestens zwei und höchstens elf volle Monate, und zwar jedes Jahr im gleichen Zeitraum. Am rechten Rand des Schilds stehen zwei Zahlen übereinander: oben der erste Monat, unten der letzte. Die Zahlen 04 und 10 bedeuten also eine Gültigkeit vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober. Im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief steht der Zeitraum in Klammern hinter dem Kennzeichen. Das jährliche Ab- und Anmelden entfällt.
Was außerhalb der Saison gilt
Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen fahren noch dort abgestellt werden, auch nicht auf öffentlichen Parkplätzen. Halter dürfen das auch keiner anderen Person erlauben. Für eine Fahrt auf öffentlicher Straße sind 50 Euro Bußgeld vorgesehen. Dazu kommt Kfz-Steuer für mindestens einen Monat, weil der Zoll die Fahrt als widerrechtliche Benutzung wertet. Für das Abstellen auf öffentlicher Straße werden 40 Euro fällig. Erlaubt bleiben die Fahrt zur Außerbetriebsetzung und die Rückfahrt danach. Für eine Probefahrt oder eine notwendige Werkstattfahrt kann das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen führen, das Saisonschild darf dann nicht gleichzeitig am Fahrzeug sein.
Worauf es beim Abstellen ankommt
Außerhalb der Saison ruhen Versicherungsschutz und Beitragspflicht. Die Musterbedingungen der Versicherer sehen für diese Zeit eine Ruheversicherung vor: Haftpflicht sowie Teilkasko, wenn vorher Teil- oder Vollkasko bestand. Dafür muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz stehen, etwa hinter Zaun, Hecke oder Mauer. Ein offener Stellplatz vor dem Haus reicht unter Umständen nicht aus. Die Musterbedingungen sind unverbindlich, maßgeblich ist der eigene Vertrag.
Steuer, Hauptuntersuchung und Rabatt
Kfz-Steuer fällt nur für die Tage der Saison an. Der Zeitraum 04-10 umfasst 214 Tage, das sind rund 59 Prozent der Jahressteuer. Liegt die Hauptuntersuchung in den Monaten außerhalb der Saison, wird sie im ersten Monat der nächsten Saison gemacht. Nach den Musterbedingungen der Versicherer verbessert sich der Schadenfreiheitsrabatt nach einem schadenfreien Jahr nur, wenn die Saison mindestens sechs Monate dauert. Wer den Zeitraum ändern möchte, braucht neue Schilder und eine passende elektronische Versicherungsbestätigung, der Zoll setzt die Steuer dann neu fest.
Weitere Einzelheiten zu Zeitraum, Steuer und Versicherung enthält der Ratgeber zum Saisonkennzeichen auf Direktschild.de.
Für den Inhalt des Artikels ist allein der Verfasser/Pressekontakt verantwortlich. devAS.de (Betreiber dieser Webseite) distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
05. November 2026 | ID: 13573 | Artikel löschen |
AD Kennzeichenhandel
AD Kennzeichenhandel
Neue Mitte 20
35415 Pohlheim
Deutschland
06403 6972178
service@direktschild.de
https://direktschild.de
AD Kennzeichenhandel
Herr Matei Durmaz
Neue Mitte 20
35415 Pohlheim
06403 6972178
service@direktschild.de
https://direktschild.de
Weiteres aus "Auto, Verkehr"
devASpr.deEmpfehlung
Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
ARAG SE
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
KW Autohaus GmbH
Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation

