E-Mobilität: Neue Prämien für E-Autos und Regeln für Scooter
Ab Mai 2026 soll die staatliche Förderung für E Autos wieder anlaufen, gleichzeitig wächst der Markt für günstige Stadtroller. Doch nicht alles, was elektrisch fährt, bewegt sich rechtlich auf sicherem Terrain. ARAG Experte Jan Lukas Kemperdiek erklärt, was bei Kauf, Nutzung und Versicherung zu beachten ist.
Welche E-Auto-Förderung gilt ab Mai 2026 und wer profitiert davon?
Jan Lukas Kemperdiek: Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung, die Kaufprämie für Elektroautos ab Mai 2026 wieder einzuführen. Anders als frühere Umweltboni soll die Förderung diesmal stärker auf private Käufer ausgerichtet sein, die ein reines Elektrofahrzeug anschaffen. Laut Bundesumweltministerium sind Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro, abhängig vom Kaufpreis und der elektrischen Reichweite des Fahrzeugs, möglich. Wichtig ist, dass die Förderung erst ab Antragstellung gilt. Wer ein E-Auto bereits vorher bestellt oder gekauft hat, kann in der Regel nicht rückwirkend profitieren. Verbraucher sollten außerdem beachten, dass die Lieferzeit entscheidend sein kann. Erst wenn das Fahrzeug zugelassen ist, besteht Anspruch auf eine Auszahlung.
Worauf sollten Käufer vor der Antragstellung achten?
Jan Lukas Kemperdiek: Viele Fehler passieren im Vorfeld. Wer beispielsweise ein Fahrzeug wählt, das nicht auf der offiziellen Förderliste steht, geht leer aus. Auch der Kaufvertrag muss bestimmte Angaben enthalten, etwa zur Netto-Kaufpreisgrenze. Wichtig ist außerdem die Frage, ob das Auto geleast oder gekauft wird. Bei Leasingfahrzeugen gelten häufig strengere Vorgaben zur Mindestlaufzeit. Ich empfehle, das Modell vor Vertragsabschluss auf Förderungsanspruch zu prüfen und alle Unterlagen auf Vollständigkeit zu kontrollieren. So lässt sich vermeiden, dass der Antrag später abgelehnt wird.
Welche Besonderheiten gelten beim Laden zu Hause?
Jan Lukas Kemperdiek: Eine Wallbox darf nicht einfach angebracht werden, ohne vorher die technischen Voraussetzungen zu prüfen. In Mietwohnungen ist außerdem die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Seit einer Gesetzesänderung haben Mieter zwar grundsätzlich Anspruch auf eine private Lademöglichkeit, aber die Umsetzung muss abgestimmt werden. Wichtig ist zudem, auf die elektrische Absicherung zu achten. Eine falsch installierte Wallbox kann im Ernstfall zu Schäden führen, für die der Betreiber haftet. Viele Versicherer verlangen deshalb eine fachgerechte Installation durch einen zertifizierten Betrieb.
Warum geraten E-Scooter immer wieder in die Kritik?
Jan Lukas Kemperdiek: E-Scooter sind praktisch, führen aber immer wieder zu Unsicherheiten im Straßenverkehr. Einige Fahrer nutzen sie verbotenerweise auf Gehwegen oder fahren zu zweit. Hinzu kommt, dass viele Roller unsachgemäß abgestellt werden und dadurch Behinderungen oder sogar Gefährdungen entstehen. Besonders problematisch ist, dass Verstöße häufig nicht eindeutig einem Nutzer zugeordnet werden können. Viele Anbieter erfassen zwar Mietzeit und Standort, aber nicht, wer den Roller tatsächlich gefahren hat oder ob er zwischendurch weitergegeben wurde. Dass dies rechtliche Folgen haben kann, zeigen mehrere Entscheidungen. So hat das Amtsgericht Stuttgart klargestellt, dass E Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und der Anbieter als Halter haftbar gemacht werden kann, wenn der verantwortliche Fahrer nicht feststellbar ist (Az. 20 OWi 1497/23). Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat zudem entschieden, dass eine Verleihfirma die Kosten für das Umsetzen eines Scooters tragen muss, wenn dieser ein Blindenleitsystem blockiert und kein Verursacher ermittelt werden kann (Az. 12 K 138/24.F). Für die Verkehrssicherheit bedeutet das, dass manche Regelverstöße ohne Konsequenzen für die Fahrer bleiben, die Verantwortung aber bei den Verleihfirmen landet.
Was sollten Nutzer über die Versicherung wissen?
Jan Lukas Kemperdiek: Jeder E Scooter benötigt eine gültige Versicherungsplakette. Fehlt sie, drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Bei privaten Scootern gilt: Wer technische Veränderungen vornimmt, etwa die Geschwindigkeit erhöht, verliert den Versicherungsschutz.
Die Bundesregierung plant eine verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern. Was gilt künftig?
Jan Lukas Kemperdiek: Die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern steigt enorm. Innerhalb von vier Jahren hat sich die Zahl verdoppelt. Die Bundesregierung will es den Unfallopfern deshalb erleichtern, Schadensersatz zu bekommen. Dazu sollen Hal-ter, wie unter anderem die großen Scooter-Verleiher, bei Unfällen haften, egal, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Das nennt sich dann Haftung für vermutetes Ver-schulden und bedeutet, dass E-Roller-Fahrer haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Für Unfälle mit E-Scootern sollen künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos.
Neben Bußgeldern können bald also schnell weitere fahrrechtliche Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten folgen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal an die Promillegrenze erinnern: Für E Scooter gilt dieselbe Grenze wie für Autofahrer, also 0,5 Promille.
Gibt es typische Fehler, die E-Scooter-Fahrer vermeiden sollten?
Jan Lukas Kemperdiek: Für E Scooter gibt es zwar keine gesetzliche Helmpflicht, aber ein Helm ist aus Sicherheitsgründen in jedem Fall sinnvoll. Vor jeder Fahrt sollten Nutzer prüfen, ob der Roller verkehrssicher ist. Defekte Bremsen, ein wackeliges Lenkrad oder eine unzureichende Beleuchtung können nicht nur gefährlich werden, sondern auch zu bereits erwähnten Haftungsproblemen führen. Daher ist eine regelmäßige Wartung vom Fachmann genauso wichtig wie bei Autos. Viele unterschätzen zudem, dass E Scooter leicht ins Schlingern geraten, wenn man mit einer Hand fährt oder während der Fahrt aufs Handy schaut. Auch Bordsteinkanten oder nasse Straßen stellen ein erhöhtes Risiko dar, weil kleine Räder schneller wegrutschen.
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14. April 2026 | ID: 7699 | Artikel löschen |
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