Aktivrente: Selbständige dürfen nicht ausgeschlossen werden - BDS fordert sofortige Korrektur
Der Bund der Selbständigen - Deutschland (BDS D) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente scharf. Die geplante steuerliche Entlastung soll ausschließlich für Einkommen aus abhängiger Beschäftigung gelten. Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmer bleiben ausgeschlossen.
BDS Deutschland fordert eine sofortige Gleichbehandlung aller aktiven Erwerbstätigen im Rentenalter.
"Eine Zweiklassengesellschaft im Alter darf es nicht geben"
BDS-Präsidentin Liliana Gatterer erklärt:
"Die Aktivrente ist ein guter Ansatz, aber schlecht umgesetzt. Es ist schlicht ungerecht, dass ältere Angestellte einen Steuerbonus erhalten, während Selbständige leer ausgehen. Wer im Alter arbeitet, leistet einen Beitrag - unabhängig davon, ob er angestellt oder selbständig tätig ist. Eine Zweiklassengesellschaft im Alter darf es nicht geben."
Gatterer verweist darauf, dass Selbständige besonders häufig über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten - und dabei einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Fachkräftesicherung leisten.
"Wer Verantwortung trägt, darf politisch nicht benachteiligt werden"
Generalsekretär Andreas Keck betont:
"Selbständige tragen Verantwortung für Betriebe, Mitarbeitende und das eigene wirtschaftliche Risiko. Sie arbeiten oft länger - nicht, weil es bequem ist, sondern weil sie gebraucht werden. Dass ausgerechnet diese Gruppe keinen Steuerbonus erhalten soll, widerspricht jeder Logik und jedem Gerechtigkeitsgefühl."
Keck erläutert weiter:
"Die Lösung ist einfach: Der Steuerfreibetrag muss für alle aktiven Erwerbseinkünfte gelten - egal, ob Lohn oder Honorar. Das ist fair, praxistauglich und volkswirtschaftlich sinnvoll."
BDS fordert gesetzliche Korrektur noch vor Abschluss der Beratungen
Der BDS Deutschland fordert daher ausdrücklich eine kurzfristige Änderung des Gesetzesentwurfs. Die Weiterarbeit im Alter werde nur dann gerecht und wirksam gefördert, wenn auch selbständige Erwerbstätigkeit berücksichtigt werde.
(Bildquelle: © Pixabay)
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19. November 2025 | ID: 4609 | Artikel löschen |
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