Was tun mit bestehenden Riester-Verträgen?
Viele der rund 15 Millionen Riester-Sparerinnen und -Sparer in Deutschland fragen sich derzeit, wie sie mit ihrem bestehenden Vertrag umgehen sollen – insbesondere mit Blick auf neue Angebote wie ein Altersvorsorgedepot.
Wichtig ist zunächst: Einen Riester-Vertrag sollte man nicht vorschnell kündigen. Denn wer kündigt, verliert meist die staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vorteile. Das kann teuer werden. Deshalb gilt: Erst informieren, dann entscheiden.
Eine Musterlösung, die für alle passt, gibt es nicht!
Vor einer Kündigung gilt es, verschiedene Alternativen zu prüfen. „Denn die richtige Lösung hängt immer von persönlichen Fakten ab – zum Beispiel vom Alter, Einkommen, Familiensituation, Sicherheitsbedürfnis und bestehenden Vorsorgekonzepten“, sagt der Riester-Experte Michael Pfeiffer von der HUK-COBURG. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen aktuell nicht übereilt handeln, können sich aber vorbereiten.
Alternativen checken
So kann es sinnvoll sein, den bestehenden Riester-Vertrag unverändert weiterlaufen zu lassen, wenn die Konditionen stimmen und der Vertrag gut in das eigene Vorsorgekonzept passt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, also die laufenden Einzahlungen zu stoppen und den Vertrag ruhen zu lassen. Neue Beiträge können dann zum Beispiel in ein Altersvorsorgedepot oder andere Formen der Altersvorsorge fließen. Außerdem kann geprüft werden, ob eine spätere Übertragung des vorhandenen Riester-Guthabens in ein neues System möglich und finanziell vorteilhaft ist.
Schritt für Schritt vorgehen
Viele neue Angebote befinden sich noch in der Vorbereitung und Details werden erst nach und nach konkretisiert. Produktmanager Michael Pfeiffer empfiehlt deshalb, Schritt für Schritt vorzugehen und Entscheidungen nicht aus der Emotion heraus zu treffen. Sein Tipp: „Wer sich rechtzeitig informiert, seine Unterlagen sortiert und eine qualifizierte Beratung nutzt, kann 2027 in Ruhe und auf Basis belastbarer Zahlen entscheiden – statt aus Unsicherheit heraus zu handeln.“
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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23. Juli 2026 | ID: 10588 | Artikel löschen |
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