BFSG 2026: Marktüberwachung in aktiver Kontrollphase, EU-Kommission mahnt Deutschland zur Umsetzung

IT, Software | Matthias Seba
BFSG 2026: Marktüberwachung in aktiver Kontrollphase, EU-Kommission mahnt Deutschland zur Umsetzung

Die MLBF mit Sitz in Magdeburg hat am 29. Januar 2026 ihre
Marktüberwachungsstrategien für Produkte und für Dienstleistungen
beschlossen. Auf ihrer Website mlbf-barrierefrei.de beschreibt die Behörde
ihren Ansatz: Sie prüft auf zwei Wegen — aktiv durch systematische, häufig
automatisierte Kontrollen und reaktiv durch die Bearbeitung von Beschwerden.
Nach eigener Darstellung hat der reaktive Weg Vorrang; im Fokus stehen zudem
Angebote mit hoher Nutzerreichweite, hoher Bedeutung für eine selbstständige
Lebensführung sowie Anbieter mit einer negativen Mängel-Historie. Der
Bußgeldrahmen nach § 37 BFSG reicht je nach Verstoß bis 10.000 Euro, in
bestimmten Fällen bis 100.000 Euro; öffentlich dokumentierte Einzel-Bußgelder
sind bislang nicht bekannt (Stand Juli 2026).

Parallel erhöht sich der Druck aus Brüssel. Im März 2026 hat die
EU-Kommission Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme
übermittelt und die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882, des European
Accessibility Act (EAA), in nationales Recht angemahnt. Für die Antwort
räumte die Kommission eine Frist bis Mitte Mai 2026 ein; bleibt diese aus
Sicht Brüssels unzureichend, kann der Fall vor den Europäischen Gerichtshof
gebracht werden. Für Website-Betreiber ist vor allem eine Beobachtung
relevant: Mehrere Fachmedien rechnen im weiteren Jahresverlauf mit einer
möglichen Nachschärfung der deutschen BFSG-Vorgaben.

Auch das private Abmahngeschehen hat sich seit Februar 2026 verändert. Eine
zweite, professionellere Welle stützt sich auf formale Prüfberichte externer
Dienstleister; die Kanzlei KBM Legal dokumentiert Forderungen von rund 2.700
Euro brutto pro Schreiben (Stand 23.02.2026). Ob solche BFSG-Verstöße über
§ 3a UWG (Rechtsbruch) tatsächlich abmahnfähig sind, ist gerichtlich nicht
abschließend geklärt — es handelt sich um ein Kostenrisiko mit offener
Rechtslage, nicht um eine gesicherte Anspruchsgrundlage.

„Drei Entwicklungen gleichzeitig — aktive Marktüberwachung, Druck aus
Brüssel und professionellere Abmahnschreiben — sorgen im Sommer 2026 für
neue Dringlichkeit", sagt Matthias Seba, Gründer von BFSG-Fuchs. „Das
bedeutet aus meiner Sicht nicht Panik, sondern Priorisierung: Wer weiß, wo
die eigenen Seiten stehen, kann gezielt nachbessern, statt auf ein
Prüfschreiben zu warten."

BFSG-Fuchs bietet dafür eine automatisierte technische Analyse —
ausdrücklich keine Rechtsberatung:

- Kostenloser Sofort-Check: Prüft die Startseite in rund 60 Sekunden gegen
WCAG-2.1-AA-Regeln, ohne Anmeldung
- Basis-Report (129 Euro einmalig): Prüft bis zu 5 Unterseiten, priorisierte
Befunde, Entwurf einer Barrierefreiheitserklärung
- Profi-Report (399 Euro einmalig): Prüft bis zu 25 Unterseiten, Umsetzungsplan,
30 Tage E-Mail-Support
- Cookie-Check (39 / 69 Euro): technische Prüfung des Consent-Banners nach
TDDDG
- Re-Check-Abo (24,99 Euro/Monat oder 249 Euro/Jahr): monatlicher Re-Check
zur laufenden Kontrolle

Alle Reports werden auf Deutsch geliefert, das Hosting erfolgt in
Deutschland (Hetzner, Nürnberg). Verfügbarkeit: bfsg-fuchs.de — der
Sofort-Check ist ohne Anmeldung nutzbar.

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09. Juli 2026 | ID: 10198 | Artikel löschen |

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Über BFSG-Fuchs
BFSG-Fuchs (bfsg-fuchs.de) ist ein automatisierter Barrierefreiheits-Scanner
von Matthias Seba, Kutenholz. Der Dienst liefert automatisierte
Barrierefreiheits-Scans deutscher Websites nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549
(axe-core-basiert, mit menschlicher Sichtung vor Auslieferung) sowie
technische Cookie-Checks nach § 25 TDDDG. BFSG-Fuchs erstellt technische
Analysen, keine Rechtsberatung. Hosting in Nürnberg.

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