Bestatter Köln rund um die Uhr erreichbar: Bestattungshaus Ditscheid erklärt die ersten Schritte
Wenn ein Mensch stirbt, wissen Angehörige oft nicht, was als Nächstes zu tun ist. Das familiengeführte Bestattungshaus Ditscheid - https://www.ditscheid-koeln.de/ mit Standorten in Köln-Niehl und Köln-Riehl ist im Trauerfall rund um die Uhr telefonisch erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Der Kölner Bestatter erklärt hier, welche Schritte nach einem Todesfall wichtig sind und wie das Team Familien dabei unterstützt.
Todesfall zu Hause: Zuerst den Arzt informieren
Stirbt ein Mensch zu Hause, informieren Angehörige zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Anschließend können sich Angehörige beim Bestattungshaus Ditscheid melden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Auch wer den Verstorbenen noch eine Zeit lang zu Hause behalten möchte, kann sich dazu an das Team wenden.
Todesfall in Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim
Stirbt ein Mensch in einem Krankenhaus, einem Hospiz oder einem Pflege- oder Seniorenheim, kümmert sich das Personal der Einrichtung um die Todesbescheinigung. Wichtig zu wissen: Angehörige können den Bestatter frei wählen, auch dann, wenn die Einrichtung bereits einen Bestatter beauftragt hat. Dafür genügt ein Anruf beim Bestattungshaus Ditscheid.
Diese Unterlagen werden benötigt
Für die Bestattung und die Behördengänge sind verschiedene Dokumente erforderlich. Das Bestattungshaus Ditscheid nennt unter anderem:
• Todesbescheinigung vom Arzt
• Personalausweis der verstorbenen Person
• 17-stellige Rentennummern
• Gesundheitskarte der Krankenkasse
• gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis und Versicherungspolicen
• je nach Familienstand Geburtsurkunde, Familienstammbuch, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehepartners
Eine vollständige Liste steht auf der Website des Bestattungshauses als PDF zum Herunterladen bereit.
Fristen nach dem Bestattungsgesetz NRW
In Nordrhein-Westfalen darf eine Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach dem Tod stattfinden. Die Bestattung oder Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen erfolgen, die Urne innerhalb von sechs Wochen beigesetzt werden. Zudem ist eine Bestattung erst möglich, wenn der Sterbefall beim Standesamt eingetragen ist. Das Bestattungshaus Ditscheid achtet auf die Einhaltung aller Fristen.
Organisation und Behördengänge aus einer Hand
Nach dem ersten Anruf übernimmt das Team die Überführung der verstorbenen Person und erledigt die behördlichen Schritte, darunter die Anmeldung beim Standesamt und die Beantragung der Sterbeurkunden. Auf Wunsch kümmert sich das Bestattungshaus auch um Ab- und Ummeldungen bei Versicherungen, Rententrägern und Ämtern sowie um den Antrag auf Rentenvorschuss und Hinterbliebenenrente. Am Anfang steht eine Beratung mit Kostenvoranschlag, damit die Kosten für Angehörige nachvollziehbar bleiben.
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12. Oktober 2026 | ID: 12746 | Artikel löschen |
Bestattungshaus Ditscheid e. K.
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Hoppegartener Straße 2
50735 Köln
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info@ditscheid-koeln.de
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