Alte Dinge weiternutzen: Was bei Verschenkekisten & Co. gilt

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Alte Dinge weiternutzen: Was bei Verschenkekisten & Co. gilt

Am 2. März ist Tag der alten Dinge. Ob Kleidung, Technik, Möbel oder andere Alltagsgegenstände: Oft steckt noch Potenzial in dem, was viele längst abgeschrieben haben. Die ARAG Experten zeigen, wie Verbraucher alte Gegenstände rechtssicher weitergeben, wiederverwenden oder umnutzen können - und dabei nicht nur Geld sparen, sondern auch die Umwelt schonen.

Verschenken statt wegwerfen
Manche Menschen bringen es einfach nicht übers Herz, Dinge wegzuwerfen. Für sie bleibt neben dem Verkauf auf einem Flohmarkt oder über Online-Plattformen die Möglichkeit, gut erhaltene Sachen zu verschenken. Oft genug stehen solche Gegenstände in Kisten am Straßenrand, damit Passanten sich bedienen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass diese gut gemeinte Idee leicht zum teuren Bumerang werden kann: Denn das Abstellen einer Kiste oder loser Gegenstände am Straßenrand ist rechtlich gesehen eine wilde Müllablagerung und illegale Entsorgung. Und dafür drohen mitunter empfindliche Geldstrafen.

Dennoch gibt es die Möglichkeit, Dinge an den Straßenrand zu stellen, ohne das Ordnungsamt auf den Plan zu rufen. Die ARAG Experten empfehlen, entsprechende Kisten mit einem gut lesbaren Schild "Zu verschenken" auf dem eigenen Grundstück so zu platzieren, dass sie nicht zur Stolperfalle für Bewohner, Postboten und andere Besucher werden. Auch Fluchtwege und Feuerwehreinfahrten dürfen nicht versperrt werden. Mieter sollten vorher Mitmieter, Vermieter und Hausverwaltung nach ihrem Einverständnis fragen. Verschenkt werden dürfen keine Gegenstände, die eventuell giftig oder gefährlich sind, wie alte Farbdosen oder scharfkantige Dinge. Bücher oder Filme, die nicht jugendfrei sind, gehören ebenfalls nicht in eine solche Kiste. Wer seine Gegenstände länger als 24 Stunden am Straßenrand stehen lassen möchte, sollte sich beim zuständigen Ordnungsamt um eine Sondernutzungs-Genehmigung bemühen, was allerdings Gebühren kostet.

Von Fast zu Fair Fashion
Laut Umweltbundesamt kauft jeder Deutsche im Durchschnitt 18 Kilogramm neue Kleidung pro Jahr (https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung#so-bringen-sie-mehr-nachhaltigkeit-in-ihren-kleiderschrank). Die Herstellung von vielen Textilien belastet nicht nur die Umwelt, sondern hat beispielsweise durch mangelhaften Arbeits- und Gesundheitsschutz, viele Überstunden und geringe Löhne auch erhebliche soziale Auswirkungen. Die ARAG Experten raten daher, vor jedem neuen Kauf zuerst einen genauen Blick in den Kleiderschrank zu werfen. Häufig finden sich dort Kleidungsstücke, die lange nicht getragen wurden und durch eine kleine Umgestaltung wieder zum Lieblingsstück werden können. Wer selbst nicht zur Nähmaschine greifen möchte oder zwei linke Hände hat, wenn es um Nadel und Faden geht, kann eine Änderungsschneiderei aufsuchen oder auf kreative Upcycling-Ideen (https://nachhaltigkeit-mit-kopf.de/fashion/upcycling-kleidung/) zurückgreifen, um alte Kleidung neu zu gestalten. Wer dann doch etwas Neues kaufen möchte, sollte bewusst zu nachhaltig produzierter Kleidung greifen, die beispielsweise mit Siegeln wie Blauer Engel (https://www.blauer-engel.de/de), Fairtrade (https://www.fairtrade.net/de-de.html) oder EU Ecolabel (https://eu-ecolabel.de/)gekennzeichnet ist.

Elektrogeräte länger nutzen
Elektrogeräte werden immer komplexer und kurzlebiger, wie eine Studie (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/elektrogeraete-werden-immer-kuerzer-genutzt)zeigt, sodass der Elektroschrott weltweit steigt. Jeder Deutsche produziert jährlich mehr als 21 Kilogramm Elektroschrott (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/323266/umfrage/pro-kopf-aufkommen-von-elektroschrott-nach-laendern-weltweit/). Gleichzeitig gibt es immer mehr Fachhändler, die gebrauchte Geräte aufbereiten und weiterverkaufen. Bei diesem sogenannten Refurbished-Prinzip werden die Geräte von innen und außen gereinigt und gegebenenfalls repariert, technische Details überprüft und Daten gelöscht. Käufer müssen auch bei gebrauchten Produkten keine Angst haben: Sie haben laut ARAG Experten ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen und eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwölf Monaten. Viele Anbieter gewähren darüber hinaus ein Rückgaberecht von bis zu 30 Tagen und zusätzliche Garantien von bis zu 36 Monaten. Wer selbst einen defekten Gegenstand reparieren möchte, aber wenig Erfahrung mit Technik hat, findet in sogenannten Repair-Cafes (https://www.repaircafe.org/de/) Unterstützung. Dort arbeiten Laien gemeinsam mit erfahrenen Handwerkern, die ehrenamtlich helfen und ihr Wissen weitergeben.

Neues Leben für alte Möbel
Upcycling bedeutet, gebrauchte Gegenstände aufzuwerten, aufzubereiten und neu zu verwenden, um ihre Lebensdauer zu verlängern. Besonders bei Möbeln ist dies nach Ansicht der ARAG Experten extrem lohnenswert: Ein neuer Anstrich, das Überkleben mit Folie oder kreative Hintergrundbeleuchtung können aus alten Einrichtungsgegenständen individuelle Lieblingsstücke machen. Auch hier können Repair-Cafes Laien unterstützen, und Baumärkte bieten das passende Material für Do-it-yourself-Projekte.

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27. Februar 2026 | ID: 6311 | Artikel löschen |

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